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Trotz zu grosser Fremdwassermengen befriedigendes Ergebnis

Bericht 2013 zur Abwasserreinigung

Im 2013 hat sich die Reinigungsleistung der Kohlenstoff- und Phosphor-Fracht in den Abwasserreinigungsanlagen (ARA) im Kanton Wallis verbessert. Hingegen bleibt die Stickstoff-Reinigungsleistung im Durchschnitt unter den Anforderungen und sollte sich ab 2014 verbessern. Der Fremdwasseranteil schliesslich nimmt weiter zu, was einmal mehr die dringende Notwendigkeit zeigt, die Kanalnetze zu erneuern.

 

Die ARA funktionieren besser

2013 waren 98.5% der ständigen Wohnbevölkerung an eine der 76 Abwasserreinigungsanlagen im Kanton Wallis angeschlossen. Die Anforderungen an die Einleitung, welche in der Gewässerschutzverordnung (GSchV) festgelegt sind, wurden im Grossen und Ganzen eingehalten, mit Ausnahme der Behandlung des Stickstoffs. 38 der insgesamt 64 ARA, welche im Statusbericht aufgeführt sind, können mit einem guten oder sogar ausgezeichneten Gesamtergebnis aufwarten.

Im kantonalen Durchschnitt ist der Abbau der biologisch abbaubaren organischen Fracht etwas besser als 2012. Die Phosphor-Elimination hat sich dank eines besseren Funktionierens der grossen ARA Martigny und Sion-Châteauneuf ebenfalls verbessert.

 

Nitrifikationsleistung: mittelmässiger Wirkungsgrad, Verbesserungen vorgesehen

2013 wurden drei ARA ausgebaut, um eine Nitrifikation der Abwässer zu ermöglichen. Dadurch hat sich die Anzahl der ARA, die spezifisch für den Schutz sensibler Fischereigewässer vor einer Ammoniumbelastung ausgerüstet sind, auf 13 erhöht. Da die Inbetriebsetzungen während des Jahres stattfanden und einige ARA noch im Umbau waren, kommen diese neuen Ausrüstungen, welche zu einem Satz von 45% gemäss neuem kantonalen Gewässerschutzgesetz (kGSchG) subventioniert wurden, erst ab 2014 voll zum Tragen.

Die regelmässige Beobachtung des Einflusses der ARA-Einleitungen auf die Oberflächengewässer bei Niedrigwasser ermöglicht es, die noch nötigen Verbesserungen zu identifizieren. Von den 11 ARA, die 2013 überprüft wurden, müssen bei dreien (ARA Ayent-Voos, Saastal und Val d'Anniviers-Fang) die Auswirkungen ihrer Ammonium-Einleitungen auf die Oberflächengewässer wäh- rend Tourismusspitzen noch reduziert werden.

 

Kanalisationsnetz muss unbedingt erneuert werden

Obwohl es im Jahr 2013 weniger Niederschläge gab als 2012, floss den ARA im Kanton noch mehr zu behandelndes Abwasser als im Vorjahr zu. Im Zulauf der ARA war das Abwasser zu 66% mit Fremdwasser belastet, welches von Regenfällen, Schneeschmelzen, Quellen und Entwässerungen sowie von Undichtigkeiten im Kanalnetz her stammt. Dieses Sauberwasser gehört nicht ins Abwasserkanalnetz; da es Fremdwasser, kalt und unverschmutztes Wasser ist, stört es die Abwasserbehandlung und führt zu unnötig hohen Betriebskosten.

Zum Vergleich: die Abwassermenge, welche den Walliser ARA pro Einwohnergleichwert zufliesst (rund 500 Liter pro Tag), ist doppelt so hoch wie der Zielwert von 250 Liter pro Tag, welcher von der «Commission internationale pour la protection des eaux du lac Léman» (CIPEL) vorgegeben wird.

Das Entwässerungsnetz wurde seinerzeit im ganzen Kanton überwiegend als Mischsystem erbaut (ein alleiniges Netz für Schmutz- und Regenwasser). Diese Kanalisationen altern und müssen erneuert werden, damit die Dichtigkeit garantiert wird. Gleichzeitig muss das Fremdwasser schrittweise vom Abwasser getrennt werden, indem ein Trennsystem aufgebaut wird. Künftig muss die Erneuerung des Kanalisationsnetzes dringend vorangetrieben werden.

Als Beispiel sei hier die Gemeinde Saillon genannt, wo der Fremdwasseranteil pro Einwohnergleichwert auf 262 Liter pro Tag reduziert wurde, nachdem die vorrangigen Arbeiten durchgeführt wurden, die im Generellen Entwässerungsplan (GEP) vorgesehen waren.

Hier ein paar Massnahmen, die in Privathaushalten getroffen werden können, um den in die ARA gelangenden Fremdwasseranteil zu verringern:

  • anstatt den Parkplatz zu teeren, Rasengitter- oder Pflastersteine verlegen;
  • sofern es das Gelände zulässt, vom Dach abfliessendes Regen- oder Schmelzwasser versickern lassen;
  • das Einfrieren der Wasserleitungen im Chalet im Winter verhindern, indem man die Leitungen entleert, und nicht etwa indem man für ständig rieselndes Wasser sorgt;
  • sich bei der Gemeinde erkundigen, wo Wasser aus Entwässerungen oder Grundwasser, das in Keller oder Garage eingedrungen und dann abgepumpt werden musste, eingeleitet werden soll.

Einführung einer Bundesabgabe um die Einleitung von Mikroverunreinigungen zu reduzieren

Am 21. März 2014 haben die eidgenössischen Räte der Revision des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) zugestimmt, zur Bekämpfung von Mikroverunreinigungen oder synthetische Stoffe, welche bereits in kleinsten Konzentrationen nachteilige Auswirkungen auf Wasserlebewesen haben können. Diese Änderung sieht einen Spezialfonds vor, zur Deckung von 75% der Investitionskosten für die zusätzlichen Behandlungsstu-

fen (d.h. ungefähr 1,2 Milliarden Franken gemäss Schätzungen des Bundesamtes für Umwelt) für die rund 100 ARA, die in der Schweiz betroffen sind. Dieser Fond wird mit einer verursachergerechten Abgabe eingespiesen, die bei den Inhabern von Abwasserreinigungsanlagen erhoben wird.

In unserem Kanton ermöglichte die Umsetzung der Leitlinie «Strategie Mikroverunreinigungen - Wallis» seit 2006 eine sehr deutliche Verringerung der Einträge von Pflanzenschutzmitteln industrieller Herkunft. Bei den pharmazeutischen Wirkstoffen hingegen herrscht noch grosser Handlungs- bedarf.