Basierend auf den Stossrichtungen des 2011 veröffentlichten Berichts «Strategie Wasserkraft Kanton Wallis» hat das Departement für Volkswirtschaft, Energie und Raum-entwicklung (DVER) ein Modell für zukünftige Wasserrechtskonzessionen entwickelt. Dazu gibt das DVER einen Vorentwurf zur Änderung des kantonalen Gesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte sowie des kantonalen Gesetzes über die Walliser Elektrizitätsgesellschaft in Vernehmlassung.
Die im Kanton Wallis vorhandenen Produktionskapazitäten aus Wasserkraft befinden sich derzeit hauptsächlich im Besitz von ausserkantonalen Akteuren, nur rund 20% sind in Walliser Hand.
Mit den in den nächsten Jahrzehnten anstehenden Heimfällen der grossen Wasserkraftanlagen be-steht im Interesse der Walliser Volkswirtschaft die Möglichkeit, die Versorgungssicherheit sowie die Wertschöpfung aus der Wasserkraft gegenüber heute zu steigern. Hierfür sind rechtzeitig die gesetzlichen Grundlagen anzupassen. Für die Zukunft will sich das Wallis die Möglichkeit verschaffen, seine Wasserkraft unter Berücksichtigung der nachfolgenden Visionen verstärkt unter seine Kontrolle zu bringen:
- die einheimische und erneuerbare Energie aus Wasserkraft dient der Versorgungssicherheit im Wallis und in der Schweiz;
- das Produktions- und Wertschöpfungspotenzial der umweltfreundlichen Energie aus Wasser-kraft soll optimal ausgenutzt werden;
- der Grossteil der Erträge aus der einheimischen Energieproduktion soll im Wallis bleiben;
- die aus der Wasserkraft generierten Erträge sollen innerhalb des Walliser Gemeinwesens
verantwortungsvoll und solidarisch aufgeteilt und verwendet werden;
- es wird eine Partnerschaft zwischen allen Akteuren angestrebt.
Der Bericht ?Strategie Wasserkraft Kanton Wallis? sowie die diesbezüglichen Stellungnahmen dienten als Grundlage für die Erarbeitung des Modells DVER. Die zwischenzeitlichen Umwäl-zungen auf dem Strommarkt und die damit verbundenen Risiken wurden ebenfalls berück- sichtigt. Das Modell DVER wurde mit dem Anspruch entwickelt, eine wirtschaftliche, industriell robuste, rechtlich umsetzbare sowie politisch allseits akzeptierbare Lösung zu präsentieren.
Es respektiert die Verleihungsrechte der Konzessionsgemeinden und führt gleichzeitig ein Element der Solidarität zwischen den Konzessionsgemeinden und dem Rest des Walliser Gemeinwesens ein.
Die Umsetzung des Modells DVER ist einfach und kann durch eine Anpassung der bestehenden Gesetzgebung umgesetzt werden. Im Übrigen ist es konform mit den Grundsätzen der Wirt-schaftsfreiheit und der Gemeindeautonomie und steht auch nicht in Widerspruch zu übergeordnetem kantonalem Recht.
Es legt ausserdem bestimmte Bedingungen fest, die im Rahmen von zukünftigen Konzessionserteilungen zu respektieren sind. Es ist aber auch flexibel, denn es ermöglicht die Beteiligungen an den einzelnen Wasserkraftanlagen entsprechend dem jeweiligen Umfeld zu gestalten.
Nächste Schritte
Die Vernehmlassung dauert bis zum 29. Mai 2015. Das DVER erwartet, dass Gemeinden, politische Parteien und die Elektrizitätsbranche ihre Analysen und Stellungnahmen zum Modell abgeben.
Die Umsetzung dieser neuen Wasserkraftstrategie verlangt eine konstruktive Zusammenarbeit aller Akteure hin zu einem historischen Kompromiss für den Kanton.