- Startseite
- /
- Schätzung der potentiellen Traubenernte am 21. Juli 2014

Schätzung der potentiellen Traubenernte am 21. Juli 2014
Diese Schätzung ermöglicht es der ganzen Branche, von der Produktion bis zur Einkellerung, nützliche Hinweise betreffend der Ertragsregulierung zu erteilen, damit die von der Branchenorganisation der Walliser Weine festgelegten Ertragsgrenzen für die Ernte 2014 (Amtsblatt vom
27. Juni 2014) eingehalten werden können. Diese Schätzung wurde anhand einer für den Walliser Rebberg repräsentativen Stichprobe von 768 Parzellen vorgenommen.
1. Im Walliser Rebberg wurde festgestellt, dass der Traubenbehang sehr heterogen ist; und dies sowohl zwischen einzelnen Parzellen als auch zwischen Rebstöcken einer selben Parzelle. Diese Heterogenität ist insbesondere auf Kleinbeerigkeit und in einem geringen Mass auf Verrieselung zurückzuführen. Deren Intensität ist je nach Rebsorte verschieden.
2. Das Ertragspotential ist sortenspezifisch. Dieses Jahr ist der Behang aller beobachteten Rebsorten tiefer als der Durchschnitt der Jahre 2009-2013.
Anleitung zur Erntebeschränkung
In Anbetracht der Ergebnisse der Schätzung und in Abwesendheit jeglicher Probleme muss die potentielle Traubenernte 2014 für alle Rebsorten reguliert werden. Dabei sollten folgende Werte erzielt werden:
Rebsorte |
Quantitative AOC-Ertragsgrenze (kg/m2) (Amtsbl. vom 27.06.14) |
Richtgewicht (g) der Durchschnittstraube 2014 |
Anzahl Durchschnittstrauben |
Pinot noir | 1.100 | 148 | 7 bis 8 |
Chasselas-Fendant | 1.200 | 254 | 4 bis 5 |
Gamay | 1.100 | 180 | 6 |
Sylvaner | 1.200 | 180 | 6 bis 7 |
Syrah | 1.200 | 206 | 6 |
Arvine | 1.200 | 179 | 6 bis 7 |
Humagne rouge | 1.200 | 234 | 5 |
Cornalin | 1.200 | 252 | 4 bis 5 |
* Die Pflanzendichte ist zu berücksichtigen: die effektive Fläche pro Rebstock muss in Betracht gezogen werden.
Zeitpunkte der Ertragsregulierung:
- Ab dem Stadium der Erbsengrösse bis zur Traubenkehre (Farbwechsel und Weichwerden der Beeren).
- Beim Stadium der Traubenkehre: Entfernen der Trauben mit Reiferückstand (grosse Trauben und Schultern).
- Bei der Traubenernte durch Entfernen der nicht ausgereiften oder kranken Trauben (Fäulnis oder echter Mehltau).
Vorgehensweise bei der Ertragsregulierung:
- In erster Linie Trauben von Ruten (Trieben) mit einem schwachen Wuchs wegschneiden. Diese Trauben werden nie richtig reif.
- Kranke und/oder ungünstig positionierte Trauben wegschneiden: höher gelegene, zu nahe beieinander stehende Trauben sowie schlecht durchlüftete oder ungünstig exponierte Trauben.
Um präziser zu sein, empfehlen wir Ihnen eine genaue Schätzung der Parzelle vorzunehmen. Ein Formular zur Ernteschätzung ist unter
oder beim Weinbauamt unter Tel. 027/606 76 40 verfügbar.
Bei der Berechnung des Traubengewichts verwenden Sie, bitte, die Richtgewichte der Beeren, die sich auf der vorigen Seite befinden.