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Schätzung der potentiellen Traubenernte am 17. Juli 2015

WALLIS - WEINERNTE 2015

Die Schätzung der potentiellen Traubenernte 2015 wurde gemäss der kantonalen Verord-nung über den Rebbau und den Wein vom 17. März 2004 (Art. 74), durch das Weinbauamt auf der Gesamtheit des Walliser Rebberges durchgeführt. Diese Schätzung ermöglicht es der ganzen Branche, von der Produktion bis zur Einkellerung, nützliche Hinweise betreffend der Ertragsregulierung zu erteilen, damit die von der Branchenorganisation der Walliser Weine festgelegten Ertragsgrenzen für die Ernte 2015 (Amtsblatt vom 26. Juni 2015) eingehalten werden können. Diese Schätzung wurde anhand einer für den Walliser Rebberg repräsentativen Stichprobe von 572 Parzellen vorgenommen.

Das Ertragspotential ist sortenspezifisch. Dieses Jahr ist der Behang aller beobachteten Rebsorten ausgenommen Arvine tiefer als der Durchschnitt der Jahre 2010-2014.

Anleitung zur Erntebeschränkung

In Anbetracht der Ergebnisse der Schätzung und in Abwesendheit jeglicher Probleme muss die potentielle Traubenernte 2015 für alle Rebsorten reguliert werden. Dabei sollten folgende Werte erzielt werden:

* Die Pflanzendichte ist zu berücksichtigen: die effektive Fläche pro Rebstock muss in Betracht gezogen werden.

z Gemäss dem Entscheid des Branchenverbandes der Walliser Weine vom 23. Juni 2015 ist di Ertragsbeschränkung 2015 für die Rebsorte Chasselas wie folgt aufgeschlüsselt: 1.250 kg/m2 AOC und 0.150 kg/m2 Landwein.

Zeitpunkte der Ertragsregulierung:

- Ab dem Stadium der Erbsengrösse bis zur Traubenkehre (Farbwechsel und Weichwerden der Beeren).

- Beim Stadium der Traubenkehre: Entfernen der Trauben mit Reiferückstand (grosse Trauben und Schultern).

- Bei der Traubenernte durch Entfernen der nicht ausgereiften oder kranken Trauben (Fäulnis oder echter Mehltau).

- Der Ertrag sollte vor dem Farbumschlag reguliert werden, um zu verhindern, dass Trauben auf den Boden fallen, die bereits Zucker enthalten und so die Kirschessigfliege in die Parzelle locken könnten. Erfolgt die Ertragsregulierung nach dem Farbumschlag, dann sollten die ausgerissenen Trauben oder Traubenteile aus dem Weinberg entsorgt werden.

Vorgehensweise bei der Ertragsregulierung:

- In erster Linie Trauben von Ruten (Trieben) mit einem schwachen Wuchs wegschneiden. Diese Trauben werden nie richtig reif.

- Kranke und/oder ungünstig positionierte Trauben wegschneiden: höher gelegene, zu nahe beieinander stehende Trauben sowie schlecht durchlüftete oder ungünstig exponierte Trauben.

Um präziser zu sein, empfehlen wir Ihnen eine genaue Schätzung der Parzelle vorzunehmen. Ein Formular zur Ernteschätzung ist unter www.vs.ch/Landwirtschaft oder beim Weinbauamt unter Tel. 027/606 76 40 verfügbar. Bei der Berechnung des Traubengewichts verwenden Sie, bitte, die Richtgewichte der Beeren, die sich auf der folgenden Tabelle aufgeführt sind.