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Quecksilberbelastung des Grossgrundkanals und der Böden zwischen Visp und Niedergesteln

Niedergesteln sind teilweise stark mit Queck-silber belastet; einzelne Parzellen sind sanie-rungsbedürftig. Dies zeigen die Resultate der technischen Untersuchungen, die vom Departement für Verkehr, Bau und Umwelt (DVBU) den betroffenen Landeigentümern und den Medien vorgestellt wurden. Der Kanton erlässt deshalb präventive Nutzungsempfehlungen und -verbote und plant weitere Schritte. 

Die Dienststelle für Umweltschutz (DUS) hat von der Lonza eine technische Untersuchung verlangt. Dies nachdem eine historische Untersuchung gezeigt hat, dass eine erhöhte Quecksilberbelastung im Grossgrundkanal und auf den anliegenden Parzellen zwischen Visp und Niedergesteln wahrscheinlich ist. Die Lonza hat sich bereit erklärt, unpräjudiziell die 1. Etappe der technischen Untersuchung in Auftrag zu geben.

Resultate der technischen Untersuchung

Unerwartet stark ist das Siedlungsgebiet Turtig betroffen. Der Quecksilbergehalt im Boden liegt bei 10 der 36 untersuchten Parzellen über dem Grenzwert für Wohngebiete und macht Sanierungen notwendig. Zum Schutz der Bevölkerung erlässt der Kanton Nutzungsverbote und offizielle Empfehlungen.

Erwartungsgemäss hoch ist die Quecksilberbelastung im Grossgrundkanal, in den Kanalböschungen, in der angrenzenden Unterhaltspiste und im Bereich des Feldrandes. Weniger stark belastet als erwartet sind die Landwirtschaftsparzellen. Auch hier sind jedoch einzelne Parzellen stark belastet.

 

Vorsorgliche Massnahmen

Obwohl bislang keine Krankheiten in Zusammenhang mit Quecksilber festgestellt wurden, werden zum Schutz der Bevölkerung in den betroffenen Gebieten Nutzungsverbote und offizielle Empfeh-lungen erlassen.

Verboten wird die Nutzung von den stark belasteten Parzellen (über 5 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Boden, 5 mg/kg) als private Gärten und als Spielplätze für Kinder, bis diese Flächen saniert worden sind. Beträgt die Quecksilberbelastung zwischen 0,5 und 5 mg/kg, gilt die offizielle Empfehlung, keine Lebensmittel aus diesen belasteten Gärten zu essen. Zudem sollten Kinder in diesen Bereichen nicht auf unbegrünter Erde spielen. Dies gilt auch für Parzellen in den betroffenen Zonen, die noch nicht untersucht worden sind. Diese Empfehlungen gelten bis zur genauen Klärung der effektiven Risiken und einer ausdrücklichen Änderung der Empfehlung.

In der Landwirtschaftszone wird auf Parzellen, die eine Quecksilberbelastung von mehr als 20 mg/kg aufweisen, ein Nutzungsverbot erlassen, bis diese Parzellen saniert worden sind. Bei Werten zwischen 0,5 und 20 mg/kg wird offiziell empfohlen, Vieh dort nicht grasen zu lassen - bis zur genauen Klärung der effektiven Risiken.

Damit das Risiko einer Belastung von zusätzlichen Flächen möglichst vermieden wird, dürfen in der Ebene zwischen Visp und Niedergesteln, auf dem linken Rhoneufer, keine Aushubarbeiten ohne vorgängige Genehmigung der DUS durchgeführt werden. Der Boden muss jeweils auf Quecksilber untersucht und das ausgehobene Material entsprechend der Belastung gesetzeskonform entsorgt werden. So wird verhindert, dass belastetes Material auf weitere Flächen verteilt wird.

Stellungnahme der Lonza

Die Lonza AG hat zur Problematik folgendermassen Stellung genommen, Zitat:

«Mit der Quecksilber-Problematik muss ein Stück Industriegeschichte aufgearbeitet werden. Das ist eine Hinterlassenschaft aus einer Zeit mit einer völlig anderen Denk- und Arbeitsweise. Aufgrund jüngerer Erkenntnisse und neuer Prüf- und Sanierungswerte ist eine Neubeurteilung notwendig.

Wir verstehen jeden Landbesitzer, der im Moment verunsichert ist. Umso wichtiger ist es, dass der Sachverhalt aufgeklärt wird. Lonza unterstützt diese Anstrengungen aktiv. Deshalb haben wir uns freiwillig für eine unpräjudizielle Vorfinanzierung der bisherigen technischen Untersuchung entschieden.

Auch wir sehen die Notwendigkeit, dass Sanierungen in Turtig rasch und effizient durchgeführt werden. Lonza wird mit dem Kanton und den Gemeinden nach Lösungen suchen.»

 

Weiteres Vorgehen

Weil das Siedlungsgebiet Turtig zum Teil stark belastet ist, liegt die Priorität bei der Untersuchung der Parzellen, die bisher noch nicht analysiert worden sind. Diese Untersuchungen sollen im ersten Quartal 2014 durchgeführt werden, abhängig von den Witterungsverhältnissen. Bis Ende 2014 soll die technische Untersuchung auch für die restlichen Gebiete ergänzt werden.

Das Departement für Verkehr Bau und Umwelt (DVBU) führt zurzeit Abklärungen durch, um in der Verantwortungsfrage Klarheit zu schaffen.

Staatsrat Jacques Melly, Vorsteher des DVBU, bekräftigte dass der Kanton alles daran setzen wird, damit die noch ausstehenden Untersuchungen und Sanierungen möglichst rasch in Angriff genommen werden. Er zeigte sich überzeugt, dass man in ein paar Jahren den Grossgrundkanal zu einem weiteren Sanierungserfolg im Kanton zählen wird.

Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, wird das DVBU entsprechend informieren.

 

Hintergrundinformationen zum Quecksilber und zu den Grenzwerten

Quecksilber ist ein Schwermetall, das bei Raumtemperatur flüssig wird. Seine Verwendung ist streng reglementiert oder sogar verboten. Lange Zeit wurde es in Thermometern und für Amalgam-Zahnfüllungen verwendet. Quecksilber wurde von der Lonza AG in grossen Mengen als Katalysator in der Produktion von Acetaldehyd, Vinylchlorid und Chlorgas eingesetzt.

Die grösste Quecksilberbelastung für die Allgemeinheit resultiert aus dem Verzehr von Fisch und aus Dentallegierungen (Amalgam). Abschätzungen der WHO gehen davon aus, dass eine Person pro Woche bis zu rund 0.1 mg an Methylquecksilber und bis zu 0.3 mg Quecksilber gesamthaft aufnehmen darf, ohne dass mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu rechnen ist.

(Quelle: Factsheet vom November 2009 des Bundesamts für Gesundheit).

Eine Sanierungsbedürftigkeit von Böden in Bezug auf Quecksilber liegt vor, wenn folgende Grenz-werte überschritten werden:

  • Standorte bei landwirtschaftlicher Nutzung: 20 mg/kg.
  • Standorte bei Haus- und Familiengärten, Kinderspielplätzen und Anlagen, auf denen Kinder regelmässig spielen: 5 mg/kg.