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Öffentliche Vernehmlassung
Um die Vereinbarkeit von wirtschaftlicher Entwicklung und Erhaltung der natürlichen Ressourcen zu verbessern, will der Kanton Wallis sein Umweltschutzgesetz (kUSG) revidieren. Diese Revision zielt darauf ab, die kantonalen Bestimmungen an die neuen Rechtsgrundlagen des Bundes anzupassen, die Finanzierungsmechanismen für belastete Standorte zu festigen, die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft aufzunehmen und neue Schutzmassnahmen einzuführen, unter anderem gegen die Lichtverschmutzung und für die langfristige Erhaltung der Böden. Der Kanton eröffnet heute das Vernehmlassungsverfahren für die Totalrevision des kUSG, das bis zum 13. Oktober 2025 dauern wird.
Das vor 15 Jahren erlassene kantonale Umweltschutzgesetz (kUSG) bedarf einer umfassenden Überarbeitung. Das Gesetz ist zum einen an die in den letzten Jahren erfolgten bedeutenden Änderungen der Rechtsgrundlagen des Bundes anzugleichen und muss zum anderen auch den heutigen Herausforderungen entsprechen. Das neue Gesetz soll die Mittel zur Förderung einer hochwertigen wirtschaftlichen, sozialen und räumlichen Entwicklung gewährleisten und gleichzeitig eine dauerhafte Erhaltung der natürlichen Ressourcen sicherstellen.
Ein strategischer Schwerpunkt der Revisionsvorlage ist die Neugestaltung des Kantonalen Fonds für belastete Standorte. Die Speisung dieses Fonds hat in erster Linie gestützt auf das Verursacherprinzip zu erfolgen, weshalb, zur Verringerung der Finanzlast der Gemeinwesen, Abgaben eingeführt werden sollen, und zwar auf Sonderabfälle, auf im Wallis abgelagerte Schlacken, die nicht aus Walliser Gemeinden stammen, sowie auf in thermischen Abfallverbrennungsanlagen verbrannten Siedlungsabfall und Klärschlamm. Bei Bedarf müssen unter Berufung auf das Solidaritätsprinzip alle Gemeinden und der Kanton nach klaren und verhältnismässigen Regeln zu einer Beteiligung verpflichtet werden können. Auch die vom kantonalen Abfallbewirtschaftungsplan vorgegebenen Massnahmen sollen aus diesem Fonds gefördert werden.
In den vergangenen Jahren sind grosse Herausforderungen für unseren Kanton entstanden, wie die Verknappung gewisser Ressourcen und das Fehlen von Deponievolumen für mineralische Abfälle. Diese Herausforderungen haben gezeigt, wie wichtig die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft sind, weshalb diese in das kUSG aufgenommen werden sollen.
Der in die Vernehmlassung gegebene Vorentwurf enthält auch neue Bestimmungen zur Bekämpfung der Lichtemissionen und zur langfristigen Erhaltung des Bodens sowie die Möglichkeit, zur Abwendung schwerer Gefahr für die Umwelt dringliche Massnahmen zu treffen.
Ferner will man mit dem neuen kUSG unter anderem auch gesetzliche Präzisierungen und Vereinfachungen vornehmen, die Kompetenzen von Kanton und Gemeinden besser verankern und regeln, die Beihilfen des Kantons für die Gemeinden klären, eine effiziente Koordination zwischen den verschiedenen Akteuren fördern und Vorschriften aufheben, die heute nicht mehr anwendbar sind.
Das Vernehmlassungsverfahren für die Totalrevision des kUSG ist seit dem 7. Juli 2025 eröffnet. Stellungnahmen können unter Verwendung des Online-Formulars bis zum 13. Oktober 2025 eingereicht werden. Die Vernehmlassungsunterlagen stehen unter www.vs.ch/web/che/laufende-kantonale-vernehmlassungen zur Verfügung. Jede Person und jede Organisation kann sich an diesem Vernehmlassungsverfahren beteiligen und eine Stellungnahme einreichen.