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Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
Das gegenwärtige Gesetz über die Kantonspolizei wurde am 20. Januar 1953 verabschiedet und trat am 1. Januar 1955 in Kraft. Seither fanden mehrere Teilrevisionen statt als indirekte Folgen auf neue oder revidierte eidgenössische oder kantonale Gesetze. Die Herausforderungen bezüglich Sicherheit der 50er Jahre unterscheiden sich deutlich von der gegenwärtigen Realität, was dazu geführt hat, das Gesetz über die Kantonspolizei total zu revidieren.
Dieser Vorentwurf konzentriert sich einerseits auf die Strukturen des Polizeicorps und aktualisiert die rechtlichen Grundlagen bezüglich Interventionen sowie Handlungsmöglichkeiten der Kantonspolizei vor Ort. Die Interessenabwägung zwischen der Notwendigkeit einer Polizeiintervention für die Aufrechterhaltung der Ordnung und dem Schutz der grundlegenden Rechte wurde beim Ausarbeiten dieses Vorentwurfs ständig beurteilt.
Im Übrigen schafft dieser Vorentwurf die nötigen Rechtsgrundlagen für die Verrechnung von Dienstleistungen der Polizei, was somit auf parlamentarische Vorstösse zu diesem Thema antwortet.
Die Fragen der Zusammenarbeit zwischen der Kantonspolizei und den Ortspolizeien werden ebenfalls präzisiert. Die gesetzlichen Bestimmungen dazu sehen vor, dass die Gemeinden über ein Gemeinde- oder interkommunales Polizeicorps verfügen, um ihre Aufgaben der örtlichen Polizei wahrzunehmen.